Winds of Change. Oder doch nur laues Lüftchen?

Wie viel Reformkraft steckt im Versorgungsstärkungsgesetz? Der BMC hat gerufen. Und viele sind gekommen, um an einer informativen Veranstaltung teilzunehmen.

Gut: Die Offenheit des Ministeriums, den Referentenentwurf in einer Diskussion zu erläutern. BMG-Vertreter Orlowski betonte denn auch, dass die Einwände durchaus noch Gehör finden würden.

Der Tenor der Anwesenden:

Es geht in die richtige Richtung. Aber der Teufel steckt im Detail, wenn das System so ist, wie es ist.

Und offen bleibt die Frage, wann eigentlich durch den Innovationsfonds Innovation gefördert wird, die auch mal in der Realität ankommt.

Wer sitzt im Innovationsausschuss?
Vorbehalte gab es insbesondere zum Thema Zusammensetzung des Innovationsausschusses. Zum einen sitzen plötzlich bei sieben Vertretern insgesamt drei Ministeriumsvertreter im Ausschuss.

Ergibt das nicht wieder den üblichen Kuddelmuddel, wenn jetzt doch wieder das Ministerium direkt in die Projektvergabe eingreift (bei der sie dann, gemeinsam mit Hecken die Mehrheit hätte). Das Argument, es wäre schließlich politisches Geld, dürfte nicht so ganz zählen, schließlich ist es dem Gesundheitsfonds entnommen.

Auch bedenklich: Hat man bisher ordnungspolitisch darauf geachtet, die Ebenen auseinander zu dividieren, also die Verantwortung an die Selbstverwaltung zu delegieren, steht zu befürchten, dass jetzt wieder die Ebenen vermischt werden und damit die 300 Mio. € wieder dazu genutzt werden, politische Goodies zu verteilen oder zu featuren. Die Alternative: Entsendung von Patientenvertretern oder der Wissenschaft.

Was signalisiert ernsthaftes Interesse an Überführung in Regelversorgung?

Längere Diskussionen gab es zum Thema „Überführung in die Regelversorgung“, im Entwurf „Conditio sine qua non“ der Förderungswürdigkeit. Die Diskussion war wieder einmal eine Lektion in Sachen Steuerung des Gesundheitswesen. Während Orlowski betonte, Überführung in die Regelversorgung bedeute nicht, dass es in die flächendeckende Versorgung überführt werden müsse, auch die Übernahme in Selektivverträge wäre Regelversorgung, wurde das von anderen Anwesenden anders verstanden.

Das eigentliche Problem: Das ist Juristendenke. Wenn ich will, dass Versuche in die Regelversorgung überführt werden, hilft es nichts, das in den Gesetzestext hineinzuformulieren. Das führt lediglich dazu, dass alle reinschreiben, das Vorhaben würde bei Erfolg in die Regelversorgung überführt werden.

Schlauer wäre da der Vorschlag, von den beteiligten Kassen beim beantragten Projekt jeweils einen Eigenbeitrag zu fordern (und dafür auf die obligatorische Umlagefinanzierung zu verzichten, aus dem entsprechende Zuteilungswünsche abgeleitet werden könnten.

Eigenverantwortlichkeit, that work

Wenn also statt dem hälftigen pauschalen Finanzierungsbeitrag durch die Krankenkassen jedes Projekt hälftig durch die beantragende Krankenkasse finanziert werden würde, hätte man, ohne aufwändiges Prüfungsverfahren, einen entsprechenden Ernsthaftigkeitsnachweis für das eingereichte Vorhaben.

Innovation, that works! Und sie spart Papier und Zeit.

Nikolaus

Frühaufsteher. Politischer Beobachter aus Leidenschaft. Das Bessere in der Welt entsteht nur, wenn man und frau sich neues zu denken traut.

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