Politischer Neusprech. Und die realen Schäden im Schulalltag.

Es sind die unspektakulären Beiträge, die einen oft ins Grübeln bringen, wie der folgende. Da geht es um das Stichwort „Individuelle Förderung“, das bei allen Politikern hoch im Kurs steht. Die Aneignung dieser Begriffe, ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, das ist die Folge wachsender Politisierung. Es entsteht politisch korrekter Neusprech, weil auf der politischen Bühne und in den Medien die Wirklichkeit nicht mehr reflektiert wird und weil die Veränderung der institutionellen Prozesse, mehr Freiheiten für die Schulen, Lockerung juristischer Rahmensetzungen, Schulen, die atmen und sich slebst strukturieren können, kompliziert sind und keinen medial vermarktbaren Nutzen mehr versprechen. Das schafft Ratlosigkeit. These: Bildungspolitiker sollten sich weniger mit Bildungspolitikern unterhalten, sondern sich auf die Realitäten in der Schule einlassen. Und mit diesem Wissen agieren. Mit den schönen Titeln und Schlagworten dürfte es dann allerdings vorbei sein. Die Mühen der Ebenen sind nicht so fotogen.


FAZ, FREITAG 05. JULI, 2013
Der Bluff der individuellen Förderung
Lehrer wissen oft nicht, wie sie rund dreißig Pubertierenden in nur einer Schulstunde in gleicher Weise gerecht werden sollen. Von Hans Peter Klein
Spätestens seit der Diskussion um die Abschaffung des Sitzenbleibens und der bereits begonnenen Einführung der Inklusion in das Regelschulsystem steht die Forderung nach Einrichtung individueller Fördermaßnahmen als dem adäquaten Mittel zum Umgang mit der zunehmenden Heterogenität der Schüler ganz oben auf der Tagesordnung der neuen Bildungspolitik. Auch die Bertelsmann-Stiftung verlangt individuelle Förderung in den Schulen, da die derzeit praktizierte Form der Nachhilfe höchst unsozial sei. Danach erhalten derzeit mindestens 1,1 Millionen Schüler kommerzielle Nachhilfe, was mit einem Gesamtbetrag von etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlägt.

Dabei gilt es erst einmal zu klären, was überhaupt unter individueller Förderung zu verstehen ist. Eine allgemeinverbindliche Definition gibt es – wie beim Kompetenzbegriff auch – weit und breit nicht. Von individueller Förderung kann man sicherlich dann sprechen, wenn die speziellen Verstehensprobleme eines einzelnen Schülers, etwa in Mathematik, von einem im Fach kompetenten Lehrer thematisiert und durch ausführliche Besprechung und fachdienliche Hinweise im optimalen Fall teilweise oder ganz beseitigt werden können.

Wie sieht nun die angeblich individuelle Förderung der Schüler in der täglichen Praxis aus? Grundsätzlich werden die Lehrer dazu angehalten, in ihrem Unterricht jeden Schüler individuell zu fördern. Das ist billig und kostet nichts. Entsprechend lautet die Devise der Politiker: Fördern, fördern, fördern. Das PR-Ziel lässt sich in eine Formel fassen: „hoher Anspruch“ + „alle schaffen es“ = „guter Unterricht“ = „gute Schule“. Die Lehrer vor Ort fragen sich verwundert, wie man denn bei dreißig und mehr pubertierenden Schülern dieser Aufforderung nachkommen soll. Gleichzeitig werden Sonder- und Förderschulen mit kleinen Klassenstärken flächendeckend abgeschafft, damit die Förderbedürftigen dann in Klassen mit 30 und mehr Schülern zusammensitzen, ohne dass sie die dringend notwendige Förderung von speziell ausgebildeten Pädagogen in Kleingruppen erhalten. Stattdessen werden in dem ein oder anderen Bundesland Studenten, Rentner und Schüler als „Honorarkräfte akquiriert“, häufig ohne jegliche pädagogische Schulung, von sonderschulpädagogischer Qualifikation ganz zu schweigen. Sie werden als „Förderlehrer“ für die Förderung schwacher Schüler eingesetzt – auch für Kinder mit unterschiedlichstem sonderpädagogischen Förderbedarf und Behinderungen – oder für Kurse in Ganztagsschulen und sollen die völlig überforderten Lehrer entlasten.

Die dazu nötigen Informationen über die Lage und Probleme der Schüler können Lehrer den Honorarkräften kaum geben – aus arbeitsrechtlichen Gründen ist ein Austausch oder gar eine Einweisung der Honorarkräfte in Materialien, Übungen und Lernmethoden in das Fach und in der Klasse des Schülers untersagt. Nach außen wird dies als erfolgreicher Umgang mit Heterogenität ausgewiesen, ein offensichtlicher Offenbarungseid. Fahrlässiger kann man mit Förderung und Inklusion nicht umgehen. Die dazu dringend erforderlichen zusätzlichen pädagogisch und psychologisch geschulten Lehrkräfte für jede Klasse sind nicht zu finanzieren. Dazu fehlt das Geld, „kostenneutral“ heißt das Zauberwort.

Immerhin besteht in einigen Bundesländern für Schulen die Möglichkeit, eine zusätzliche Lehrerstelle zu beantragen (Nordrhein-Westfalen), um zumindest eine punktuelle Förderung in den Fächern vor Ort zu gestalten. Schüler mit nicht ausreichenden Leistungen können dann auf freiwilliger Basis in Mathematik oder den Fremdsprachen an einer zusätzlichen Unterrichtsstunde pro Woche teilnehmen. Diese werden meist in der Unterstufe angeboten, für mehr reicht es nämlich nicht. Überprüfungen von Leistungen finden dort nicht statt. Kontraproduktiv dürfte sich dabei das auch den Schülern in Kürze bekannte Verbot des Sitzenbleibens in immer mehr Bundesländern auswirken. Warum sollte ein Schüler an einer dieser Fördermaßnahmen am späten Nachmittag teilnehmen, wenn seine unzureichenden Leistungen als solche nicht mehr ausgewiesen werden dürfen? Insbesondere die Schüler aus bildungsfernen Schichten dürften auf diese Weise kaum erreicht werden.

Stattdessen werden die oben beschriebenen völlig unzureichenden Konzepte als das Nonplusultra der neuen Bildungsoffensive gepriesen. In Wahrheit haben wir es mit einer Mischung aus Taschenspielertricks und angeblich qualitätssteigernden Maßnahmen zu tun, von denen das Verbot des Sitzenbleibens sowie die ausschließliche Beachtung des Elternwunsches nach der Schulform nur die Spitze des Eisbergs sind. Die Vergabe unzureichender Leistungen passt nicht ins Bild der derzeitigen Bildungslandschaft und wird nicht dem Schüler, sondern dem Lehrer zur Last gelegt. Von „Abschulen“ ist die Rede. Lehrer, die dies nicht kapiert haben sollten, werden bei der Vergabe unzureichender Leistungen mit zusätzlichen Förderberichten am Wochenende sanktioniert. Die Folgen liegen auf der Hand: Mangelhafte und ungenügende Leistungen werden einfach mit ausreichend oder besser beurteilt. Damit die mittleren und guten Schüler nicht so stark benachteiligt sind, werden auch deren Noten angehoben. An den Gymnasien werden die Noten nachgebessert, damit deren Schüler gegenüber den ebenfalls Abitur vergebenden Gesamt-, Stadtteil- und Realschulen Plus nicht ins Hintertreffen gelangen. Da selbst in den schriftlichen Fächern die Schüler zu 50 Prozent nach der mündlichen Note beurteilt werden, gibt es hier keine Probleme, die Noten nach oben zu setzen, in den klassischen „Nebenfächern“ sowieso nicht. „Warum sollte unter derartigen Bedingungen ein Lehrer einem Schüler, der ihn freundlich grüßt, im Unterricht nicht stört und seine Hausaufgaben zumindest vorlegen kann, etwas Schlechteres geben als mindestens ein befriedigend oder gut?“, so ein Lehrer auf einer Tagung.

Außerdem werden Notenvergabeschemata vorgegeben, die in den letzten Jahren deutlich nach unten korrigiert wurden. Von ehemals mindestens 50 Prozent korrekt zu beantwortenden Fragen für ein „ausreichend“ (in den Vereinigten Staaten sind es 61 Prozent) ist man mittlerweile in mehreren Bundesländern bei 40 Prozent und darunter angelangt, und auch an den Hochschulen gibt es immer mehr Fachbereiche, die ihre Bewertungsschemata genauso deutlich nach unten senken. Bei der Beurteilung von Zentralabiturklausuren können Lehrer nicht nur in Nordrhein-Westfalen etwa 8 bis 10 Prozent der zu vergebenden Punkte für Leistungen außerhalb der Fragestellung vergeben. In der Generierung hoher Abiturientenquoten scheinen sich selbst ehemals „anspruchsvolle“ Bundesländer gegenseitig überholen zu wollen.

Betrachtet man die neuesten Entwicklungen in einigen Bundesländern, so scheint hier die nächste Stufe der reformpädagogischen Bildungsrakete im Sinne einer radikalen Inklusion gezündet worden zu sein. Radikale Inklusion bedeutet dabei weit mehr als die Integration behinderter Schüler in den normalen Schulalltag und wird als Trojanisches Pferd zur Abschaffung eines gegliederten Schulsystems und des Leistungsprinzips in der Schule gleichermaßen genutzt: Die Einführung einer Einheitsschule für alle ohne Ausnahme mit besonderer Stoßrichtung auf die abzuschaffenden Gymnasien („ohne die Abschaffung des Gymnasiums gibt es keine echte Schulreform“ so das Credo), die Abschaffung vergleichender Noten, des Sitzenbleibens sowie der generelle Verzicht auf jegliche Form von gültigen Bildungsstandards und Lehrplänen.

Jeder Schüler erhält nach diesem Konzept einen eigenen Bildungsplan. Lediglich die intraindividuellen Lernfortschritte dürfen beurteilt werden. Schaut man sich dazu wissenschaftliche Expertisen an, so stellt man verwundert fest, dass eine Individualisierung von Unterricht so gut wie keine nachweisbaren positiven Effekte auf Lernprozesse nach sich zieht, so ausgewiesen in der Metaanalyse des Neuseeländers John Hattie, die sich auf mehr als 52 000 Einzeluntersuchungen stützt.

Die inklusive Pädagogik mit dem Anspruch auf professionellen Umgang mit Heterogenität zeichnet sich jetzt schon in Grundzügen ab: „Der eine Schüler hat die Mathematikaufgabe verstanden und beherrscht den Stoff, er bekommt die Note „gut“, ein „sehr gut“ wäre ungerecht gegenüber den Schülern mit eventuell schlechteren Lernvoraussetzungen. Der zweite Schüler hat die Aufgabe zwar nur halb verstanden und kann auch nur Teillösungen anbieten, er hat sich aber bemüht und auf seinem deutlich niedrigeren Leistungsniveau gewisse Lernfortschritte erzielt, dafür erhält auch er ein „gut“. Der dritte Schüler weiß letztlich gar nicht, worum es eigentlich geht, er hat weder die Aufgabe verstanden und kommt zu keinerlei brauchbaren Ergebnissen, er ist extrem überfordert, er hat sich aber in der Gruppe zumindest teilweise beteiligt, was unter Berücksichtigung seiner ungünstigen Lern- und sozialökonomischen Voraussetzungen aus Gerechtigkeitsgründen im Rahmen seiner Möglichkeiten ebenfalls mit „gut“ bewertet wird“, so ein Schulleiter auf der Tagung „Sackgassen der Bildungsreform“ in Wien.

Von einer tatsächlichen individuellen Förderung als zusätzlicher Unterstützung zum Erreichen der für alle vorgegebenen Lernziele hat man sich nach diesem Konzept längst verabschiedet. Gemeinsames Lernen an einem gemeinsamen Unterrichtsgegenstand ist Schnee von gestern. „Zieldifferenziertes Lernen“ heißt das Zauberwort, das letztlich nichts anderes bedeutet als die endgültige Verabschiedung des Leistungsprinzips aus der Schule.

Der Autor lehrt Didaktik der Biowissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt.

Nikolaus

Frühaufsteher. Politischer Beobachter aus Leidenschaft. Das Bessere in der Welt entsteht nur, wenn man und frau sich neues zu denken traut.

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